Klare Regeln für Schweizer Konzerne. Weltweit.
Kampagne «Recht ohne Grenzen»
Die Kampagne «Recht ohne Grenzen» wird von rund 50 schweizerischen Organisationen getragen, die rund eine Million Mitglieder repräsentieren. Dazu gehören neben dem HEKS weitere Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen, Umwelt- und Frauenverbände, kirchliche Gruppen und Gewerkschaften. Wir fordern von Bundesrat und Parlament, dafür zu sorgen, dass Konzerne mit Sitz in der Schweiz die Menschenrechte einhalten und die Umwelt weltweit respektieren müssen. «Recht ohne Grenzen» ist Teil der «European Campaign for Corporate Justice», die sich auf EU-Ebene für verbindliche Regeln für Unternehmen einsetzt.
Selbstverantwortung genügt nicht
Viele Firmen haben sich in den letzten Jahren, meist auf Druck von aussen, Regeln für ein sozial und ökologisch verantwortliches Verhalten gegeben (Corporate Social Responsibilitity). Das Problem dieser Initiativen liegt darin, dass sie rechtlich nicht verbindlich sind. Die Unternehmen bestimmen selber, was «soziale und ökologische Verantwortung» bedeutet. Oft fehlt eine unabhängige Instanz, welche die Einhaltung der Regeln überprüft. Untersuchungsberichte bleiben unter Verschluss, Verstösse werden nicht geahndet.
Internationale Bemühungen
Auch die UNO und die OECD versuchen, international tätige Unternehmen stärker auf die Respektierung von Menschenrechten und Umweltstandards zu verpflichten. Erst kürzlich hat die OECD ihre Leitsätze für multinationale Unternehmen überarbeitet und ihnen ein Kapitel zu den Menschenrechten hinzugefügt. Allerdings sind auch diese Leitsätze nicht verbindlich. Im Juni 2011 verabschiedete der UNO-Menschenrechtsrat Empfehlungen des Sonderbeauftragten für Unternehmen und Menschenrechte, John Ruggie. Sein Konzept baut auf drei Pfeilern auf: Alle Regierungen haben die Pflicht, die Menschenrechte zu schützen; auch vor Verletzungen durch Unternehmen. Zweitens tragen alle Unternehmen Verantwortung dafür, die Menschenrechte einzuhalten. Und drittens sollen Menschen, die wegen Menschenrechtsvergehen durch Firmen Schaden erleiden, Wiedergutmachung verlangen können.
Die Forderungen von «Recht ohne Grenzen»
Die Kampagne «Recht ohne Grenzen» setzt bei diesen Bemühungen an und will sie in Richtung von mehr Verbindlichkeit weiterentwickeln. Bundesrat und Parlament sollen gesetzliche Bestimmungen erlassen, damit Schweizer Konzerne, ihre Tochterfirmen und Zulieferer weltweit die Menschenrechte und Umweltnormen einhalten müssen. Konkret bedeutet das,
- dass Schweizer Konzerne für ihre Tätigkeiten, ihre Tochterfirmen und Zulieferer vorsorglich Massnahmen (Sorgfaltspflicht) treffen müssen, um hier und anderswo Menschenrechtsverletzungen und Umweltvergehen zu verhindern
- dass Menschen, die durch die Tätigkeiten von Schweizer Konzernen, ihren Tochterfirmen und Zulieferern Schaden erleiden, hier Klage einreichen und Wiedergutmachung verlangen können.
Die Schweiz ist speziell gefordert
Die Schweiz ist Sitz vieler international tätiger Konzerne. Pro Kopf der Bevölkerung zählt sie die höchste Dichte an Multis, bei den Direktinvestitionen im Ausland ist sie die Nummer 2. Tiefe Steuern und unternehmerfreundliche Gesetze machen die Schweiz nicht nur für alteingesessene Firmen interessant, sondern auch für viele Zuzüger aus dem Ausland. Genf und Zug sind heute weltweit führende Rohstoffdrehscheiben, doch auch Söldnerfirmen wie Aegis haben die Vorzüge der Schweiz entdeckt.
Die Schweiz profiliert sich international gerne als Verteidigerin der Menschenrechte. Bisher hat sie sich aber kaum hervorgetan, um Firmen verbindlich auf die Respektierung von Menschenrechten und Umweltstandards zu verpflichten. Sie hat sich bisher lediglich auf die Unterstützung von freiwilligen Initiativen beschränkt. Und das Schweizer Recht verhindert, dass Stammhäuser für Verstösse ihrer Filialen im Ausland zur Verantwortung gezogen werden können.
Die Kampagne «Recht ohne Grenzen» will dies ändern. Wir fordern klare Regeln für Schweizer Konzerne. Weltweit. Geben Sie diesem Anliegen Ihre Stimme und unterzeichnen Sie jetzt unsere Online-Petition auf www.rechtohnegrenzen.ch.


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