HEKS Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende Thurgau
Kanton Thurgau sowie Empfangs- und Verfahrenszentrum in Kreuzlingen

Die Achtung der Menschenwürde gehört zu den Grundsätzen des Schweizer Staates. Unabhängig von Herkunft, Sprache, Religion, Geschlecht oder sozialer Stellung haben alle Menschen das Recht, in ihrer Würde geachtet und nicht diskriminiert zu werden. Asylsuchenden und Flüchtlingen gegenüber hat sich diese Haltung besonders zu bewähren.
Das Empfangs- und Verfahrenszentrum für Asylsuchende in Kreuzlingen ist das grösste der fünf Grossaufnahmeeinrichtungen für Asylsuchende in der Schweiz. Gerade zu Beginn des Asylverfahrens kurz nach Ankunft in der Schweiz brauchen Flüchtlinge dringend Informationen und rechtliche Unterstützung, damit sie sich ein realistisches Bild ihrer Chancen im Schweizer Asylverfahren machen können und sie über wichtige Abläufe und Verfahrensschritte Bescheid wissen. Hier sind die Mitarbeitenden der Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende wichtige Ansprechpersonen. Die Beratungsstelle bietet zudem den im Kanton Thurgau ansässigen Asylsuchenden Rechtsberatung und anwaltschaftliche Unterstützung an und verweist Asylsuchende, die einem anderen Wohnkanton zugeteilt wurden, an die zuständige Rechtsberatungsstelle.
- HEKS-Nummer: 540.008
- Programmsumme 2012: CHF 212 412.-
- Unterstützt durch: Evang. und kath. Landeskirchen TG, Schweizerisches Rotes Kreuz SRK TG, Caritas
Spenden: PC 80-1115-1
HEKS Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende Thurgau
Tilla Jacomet
Bahnhofstr. 2, Postfach 2136
8280 Kreuzlingen
Tel.: +41 71 622 42 41
E-Mail: rbs-ostschweiz@heks.ch
Sprechstunde:
Montag und Mittwoch von 14.00 bis 16.30 Uhr oder nach Vereinbarung
Telefonische Erreichbarkeit:
Montag bis Mittwoch 9.00 bis 12.00 Uhr
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