heks

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  • Beiträge an Westschweizer Rechtsberatungsstellen für Asylsuchende

  • Neuenburg, Moutier

  • Personen, die in der Schweiz ein Asylgesuch stellen, durchlaufen ein komplexes juristisches Verfahren. Da sie oft nur unzureichend über das Schweizer Rechtssystem informiert sind, sind sie, um ihre Rechte geltend machen zu können, auf juristische Unterstützung angewiesen. Die Kirchen, Hilfswerke und weitere involvierte Organisationen unterstützen deshalb Rechtsberatungsstellen in den verschiedenen westschweizer Kantonen. Die Asylsuchenden können sich für Beratung und juristische Unterstützung an diese Stellen wenden.

  • HEKS-Nummer: 560.503
  • Programmsumme 2012:   CHF 100 000.-

Mit einer Spende von 100 Franken ermöglichen Sie einer asylsuchenden Person eine Rechtsberatung.

Spenden: PC 80-1115-1 

 
Kontakt: 

EPER
Département Communication
Bd Grancy 17 bis
Case postale 536
1001 Lausanne
Tel.: +41 21 613 40 70
E-Mail: info@eper.ch
www.eper.ch

http://www.zewo.ch/
Kontakt:
HEKS, Seminarstrasse 28, Postfach, CH-8042 Zürich, Telefon +41 (0)44 360 88 00, info@heks.ch | Spendenkonto 80-1115-1