Ein im Gesetz festgeschriebenes Mandat
Die Hilfswerkvertretung begann 1968, um infolge eines Bundesratsbeschlusses ein gerechtes Asylverfahren zu gewährleisten. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) beauftragte ihre Mitglieder, darunter HEKS, mit dieser Form von Verfahrensschutz: Mit einem/einer HilfswerkvertreterIn (HV) wurde sichergestellt, dass bei der zweiten Anhörung von Asylsuchenden, bei der sie ihre Gründe darlegten, weshalb sie in der Schweiz Schutz suchten, eine neutrale beobachtende Person anwesend war. Dies war eine Garantie dafür, dass die Befragungen durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) in einer ruhigen und respektvollen Atmosphäre durchgeführt wurden. In solchen Anhörungen hängt ein positiver Entscheid davon ab, aus welchen Gründen Asylsuchende ihr Land verlassen haben, aber auch davon, wie überzeugend sie diese darlegen und glaubhaft machen können. Der/die HV intervenierte bei Schwierigkeiten und konnte verlangen, dass Fragen gestellt und allfällige Einwände zum Ablauf der Befragung festgehalten wurden. Dies erforderte eine gute Auffassungsgabe, um zu verstehen, worauf es ankam und welche Fragen dem SEM helfen könnten, die richtige Entscheidung zu treffen. Die HWV trug auch zur regelmässigen Weiterbildung dieser BeobachterInnen bei.
Dreizehn Revisionen in 39 Jahren
Kein Gesetz in der Schweiz wurde so oft revidiert wie das Asylgesetz. Von der ersten Revision 1981 bis zur letzten waren es dreizehn Revisionen! Das zeigt, wie heikel und umstritten das Thema ist. Der Übergang vom kantonalen zum eidgenössischen Verfahren im Jahr 2010 war ein wichtiger Einschnitt. Von 20 Hilfswerkvertretungen blieben 5 übrig und HEKS wurde neben Caritas, dem Verband Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen und dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk (SAH) zur grössten Hilfswerkvertretung, die in Genf, Vallorbe, Bern, Zürich und St. Gallen aktiv war. Es handelte sich auch um das grösste Projekt von HEKS in der Schweiz, das immer mehr an Bedeutung gewann mit einem Spitzenwert von Anhörungen im Jahr 2015 während der sogenannten «Flüchtlingskrise», als über 100 HilfswerkvertreterInnen im Einsatz waren.