52 Jahre Hilfswerksvertretung: Ein Rückblick
Olivier Cosandey
Hilfswerksvertretung

Ende eines historisches Projekts

52 Jahre Hilfswerksvertretung

Während 52 Jahren war die Hilfswerkvertretung darum bemüht, bei Anhörungen in Asylverfahren neutrale BeobachterInnen bereitzustellen. Diese Rolle verschwindet mit dem neuen Asylgesetz, da in den Bundeszentren nun automatisch eine Rechtsvertretung gewährleistet wird. Rückblick auf ein diskretes Mandat, das Hunderttausenden von Flüchtlingen gerechte Verfahren ermöglichte. Text: Joelle Herren (handeln 04/2020)

«Für die Hilfswerkvertretung (HWV) kommt eine über 50-jährige Tätigkeit zum Abschluss. Das Mandat einer neutralen Beobachtung der Anhörungen von Asylsuchenden begann für die Hilfswerkvertretung von HEKS 1968 mit der Ankunft der vietnamesischen Boatpeople. Es endet nun mit den Anhörungen von syrischen Flüchtlingen, die ebenfalls über das Meer vor dem Krieg geflohen sind», berichtet Olivier Cosandey, der während 17 Jahren das Projekt leitete. Seither hat es mehrere «Migrationswellen» unterschiedlicher Grösse und Herkunft gegeben: aus dem Balkan, aus dem Irak, aus Afghanistan, Afrika, Eritrea und Sri Lanka. Dank der HWV hatten Hunderttausende Asylsuchende in der Schweiz Anspruch auf neutrale BeobachterInnen, die ihnen ein faires Verfahren garantierten.

Die einzige Konstante ist, dass niemand freiwillig ein Asylgesuch stellt, sondern weil er oder sie keine andere Wahl hat und sich dazu gezwungen sieht.

Niemand flüchtet freiwillig

«Die Aktivität der HWV war von der schweizerischen und der internationalen Aktualität abhängig», fährt Olivier Cosandey fort. «Es war spannend, die verschiedenen Migrationsphasen eines Landes zu sehen. Als Erstes kamen Intellektuelle und Regimegegner, anschliessend Kriegsflüchtlinge und an dritter Stelle Personen mit medizinischen Problemen. Gesuche, die den strengen Asylkriterien zufolge unbegründet waren, haben anderen Asylsuchenden, die den Kriterien entsprachen, manchmal geschadet. Umgekehrt führten bestimmte Krisensituationen, die ein Asyl gerechtfertigt hätten, wie in Darfur, zu keinen Gesuchen. Weitere Asylsuchende – zum Beispiel aus Ägypten, Tunesien, Algerien oder Kolumbien – erfüllten eindeutig die Kriterien für Asyl. In anderen Fällen, etwa bei Eritrea, wirkte die Umsetzung des Gesetzes restriktiv. Die einzige Konstante ist, dass niemand freiwillig ein Asylgesuch stellt, sondern weil er oder sie keine andere Wahl hat und sich dazu gezwungen sieht.»

 Olivier Cosandey
Luca Da Campo

Ein im Gesetz festgeschriebenes Mandat

Die Hilfswerkvertretung begann 1968, um infolge eines Bundesratsbeschlusses ein gerechtes Asylverfahren zu gewährleisten. Die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) beauftragte ihre Mitglieder, darunter HEKS, mit dieser Form von Verfahrensschutz: Mit einem/einer HilfswerkvertreterIn (HV) wurde sichergestellt, dass bei der zweiten Anhörung von Asylsuchenden, bei der sie ihre Gründe darlegten, weshalb sie in der Schweiz Schutz suchten, eine neutrale beobachtende Person anwesend war. Dies war eine Garantie dafür, dass die Befragungen durch das Staatssekretariat für Migration (SEM) in einer ruhigen und respektvollen Atmosphäre durchgeführt wurden. In solchen Anhörungen hängt ein positiver Entscheid davon ab, aus welchen Gründen Asylsuchende ihr Land verlassen haben, aber auch davon, wie überzeugend sie diese darlegen und glaubhaft machen können. Der/die HV intervenierte bei Schwierigkeiten und konnte verlangen, dass Fragen gestellt und allfällige Einwände zum Ablauf der Befragung festgehalten wurden. Dies erforderte eine gute Auffassungsgabe, um zu verstehen, worauf es ankam und welche Fragen dem SEM helfen könnten, die richtige Entscheidung zu  treffen. Die HWV trug auch zur regelmässigen Weiterbildung dieser BeobachterInnen bei.

Dreizehn Revisionen in 39 Jahren

Kein Gesetz in der Schweiz wurde so oft revidiert wie das Asylgesetz. Von der ersten Revision 1981 bis zur letzten waren es dreizehn Revisionen! Das zeigt, wie heikel und umstritten das Thema ist. Der Übergang vom kantonalen zum eidgenössischen Verfahren im Jahr 2010 war ein wichtiger Einschnitt. Von 20 Hilfswerkvertretungen blieben 5 übrig und HEKS wurde neben Caritas, dem Verband  Schweizerischer Jüdischer Fürsorgen und dem Schweizerischen Arbeiterhilfswerk (SAH) zur grössten Hilfswerkvertretung, die in Genf, Vallorbe, Bern, Zürich und St. Gallen aktiv war. Es handelte sich auch um das grösste Projekt von HEKS in der Schweiz, das immer mehr an Bedeutung gewann mit einem Spitzenwert von Anhörungen im Jahr 2015 während der sogenannten  «Flüchtlingskrise»,  als  über  100 HilfswerkvertreterInnen im Einsatz waren.

Behandlung von hängigen Gesuchen

Im Verlauf der verschiedenen Asylrevisionen wurde die Aktivität der HWV mehrmals in Frage gestellt, insbesondere 2008. Sie wurde schliesslich bis zur letzten Revision von 2019 aufrechterhalten. Mit dem neuen Asylgesetz werden nun alle Asylgesuche in Anwesenheit einer Rechtsvertreterin oder eines Rechtsvertreters einer Schweizer NGO gestellt, die direkt vom SEM mit der rechtlichen Vertretung von Asylsuchenden in den neuen Verfahrenszentren beauftragt wird. Als einzige NGO mit einer zweisprachigen HWV wurde HEKS am 1. März 2019 mit der Betreuung der rund 4000 hängigen, noch nach dem früheren Verfahren eingereichten Gesuche betraut.

Eine prägende Erfahrung

Obwohl diese Professionalisierung ihre Vorteile hat, mag man bedauern, dass es keinen Blick von aussen mehr auf die Anhörungen gibt. Die HWV verschaffte der Zivilgesellschaft Zugang zum Asylverfahren. Tausende HilfswerkvertreterInnen haben Hunderttausende Asylsuchende begleitet. All diese HV, oft Studierende, konnten sich so dank Erfahrungsschilderungen direkt mit der Zwangsmigration infolge von Krieg oder anderer Notlagen auseinandersetzen. Es war keine einfache Aufgabe, denn sie mussten sich von der Erzählung berühren lassen können, ohne in eine empathische Notlage zu geraten. Sie durften den Faden nicht verlieren und mussten die für eine  bessere Einschätzung der Situation richtigen Fragen stellen. «Mir gefällt die Idee, dass diese prägende Erfahrung für die im Hintergrund arbeitenden HV sich vielleicht auch auf ihren eigenen Werdegang positiv ausgewirkt hat und nicht nur für die Hauptpersonen dieser  Anhörungen von Nutzen  gewesen  ist», meint Olivier Cosandey abschliessend.

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