WohnDomizil: Begleitetes Wohnen in einer Wohnung des HEKS

HEKS Wohnen vermietet für die Dauer und zum Zwecke der Wohnbegleitung eine Wohnung. Der Aufenthalt in der HEKS-Wohnung begründet keinen Wohnsitz in der Standortgemeinde. Dabei finden regelmässige Besuche in der Wohnung durch Fachpersonen aus der Sozialpädagogik oder Sozialarbeit statt (Bezugspersonensystem).

Mann sitzt im Stuhl und lacht jemandem entgegen
HEKS Eleni Kougionis

Prinzipien der Begleitung

  • Ressourcenorientierte Arbeitsweise: Die Teilnehmenden formulieren gemeinsam mit den Bezugspersonen die zu erreichenden Ziele.
  • Bedürfnisorientierung: HEKS Wohnen Aargau arbeitet flexibel und geht auf die individuellen Bedürfnisse ein.
  • Vernetzung: HEKS Wohnen Aargau koordiniert ergänzende Angebote
  • Freiwilligkeit: Die Teilnehmenden arbeiten aktiv im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Erreichung der Zielsetzungen mit.
  • Partnerschaft: HEKS Wohnen Aargau arbeitet wenn immer möglich mit dem Bezugspersonensystem. 
  • Verschwiegenheit: Die Mitarbeitenden von HEKS Wohnen Aargau sind an die Schweigepflicht gebunden

Zielgruppen

  • Menschen aus dem Umfeld legaler und illegaler Sucht
  • Menschen mit einer psychischen Erkrankung
  • Haftentlassene
  • Jugendliche

Aufnahmekriterien

  • Vorliegen einer gültigen Kostengutsprache
  • Minimale Wohnkompetenz: Die Teilnehmenden können die Sorgfaltspflicht gegenüber den Räumlichkeiten, den Einrichtungen und der Nachbarschaft wahrnehmen
  • Bereitschaft der Teilnehmenden, aktiv im Rahmen ihrer Möglichkeiten an der Förderung oder Erhaltung ihrer Wohnfähigkeit zu arbeiten
  • Besitz einer gültigen Haftpflichtversicherung

Ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, um einfachen Anleitungen und Instruktionen folgen zu können


Kosten

Die Tarife werden ab 1.2.2025 um 15% erhöht

Begleitungskosten pro Monat (exklusive Miete):

  • 2 Besuche pro Woche: CHF 1400.- (ab 1.2.2025: CHF 1580.-)
  • 1 Besuch pro Woche: CHF 800.- (ab 1.2.2025: CHF 920.-)
  • 2 Besuche pro Monat (Minimum): CHF 450.- (ab 1.2.2025: CHF 517.50)

Die Mietkosten richten sich meistens nach den Richtlinien der kommunalen Sozialdienste. Es wird eine Mieterkaution von drei Monatsmieten erhoben, oder eine Garantieerklärung in derselben Höhe. Dafür eröffnen wir ein Mietkautionskonto. In der Regel muss bei der Bank eine Abtretungserklärung hinterlegt werden, wenn die Kaution nicht vom Mieter/der Mieterin selbst einbezahlt wird. Die Teilnehmenden müssen ausserdem haftpflichtversichert sein.