Stellungnahme vom 12. September 2022

Armut ist kein Verbrechen

Aus Angst davor, ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz zu verlieren, verzichten immer mehr Menschen ohne Schweizer Pass in finanziellen Notlagen auf Sozialhilfe, obwohl sie einen berechtigten Anspruch auf Unterstützung hätten. Stattdessen leben die Betroffenen, darunter viele Familien, in Armut. Sie und ihre Kinder werden isoliert, statt integriert. Mit einem Ja zur parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» kann das Parlament eine wichtige Verbesserung dieses Missstandes bewirken.

Wer in der Schweiz in eine finanzielle Notlage gerät, hat Anrecht auf Unterstützung für ein menschenwürdiges Dasein. Dies ist in der Bundesverfassung festgeschrieben und gilt für alle, unabhängig ihrer Herkunft. Dieses Anrecht auf Hilfe wird aber seit 2019 durch das Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) stark eingeschränkt: Heute müssen armutsbetroffene Personen ohne Schweizer Pass um ihre Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung in der Schweiz fürchten, wenn sie Sozialhilfe beziehen – selbst wenn sie schon länger als zehn Jahre in der Schweiz leben, viele Jahre hier gearbeitet haben oder sogar hier geboren sind. 
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Jean-Patrick di Silvestro

HEKS und Caritas beobachten in ihrer täglichen Arbeit, dass diese Regelung und die damit verbundene Angst, die Aufenthaltsbewilligung zu verlieren, ausländische Personen zunehmend zum Nicht-Bezug von Sozialhilfe veranlasst. Wir erleben, wie die Situation die Betroffenen psychisch enorm belastet und ihre soziale und berufliche Teilhabe erschwert. Die Konsequenz des Verzichts auf Sozialhilfe sind höchst prekäre Lebenssituationen. Besonders betroffen sind dabei Familien und Alleinerziehende mit Kindern. 

Den Bezug von Sozialhilfe mit dem Widerruf der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung zu sanktionieren, erachten HEKS und Caritas grundsätzlich als stossend und besonders bei schon länger in der Schweiz lebenden Menschen als absolut unverhältnismässig. HEKS und Caritas fordern den Nationalrat deshalb gemeinsam auf, in der Herbstsession der parlamentarischen Initiative «Armut ist kein Verbrechen» zuzustimmen. Diese will, dass aufenthaltsrechtliche Konsequenzen aufgrund von Sozialhilfebezug nach zehn Jahren ordnungsgemässem Aufenthalt in der Schweiz nicht mehr möglich sind, es sein denn, die betroffene Person hat die Situation, die zur Sozialhilfebedürftigkeit geführt hat, mutwillig herbeigeführt oder mutwillig unverändert gelassen.

Eine Annahme der parlamentarischen Initiative würde die prekäre und menschenunwürdige Situation entschärfen und wäre ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Armut in der Schweiz.

Lorenz Kummer
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Mit der Petition «Für eine gerechte Sozialhilfe» setzte HEKS bereits im Juni dieses Jahres ein starkes Zeichen gegen Armut und Ausgrenzung in der Schweiz. Über 8500 Unterzeichnende fordern, dass die Sozialhilfe in der Schweiz alle Menschen gleichermassen auffangen soll und dass Sozialhilfebezug nicht zum Entzug der Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung führen darf.