Stellungnahme vom 27. September 2024

Entwicklungen beim Status «Vorläufige Aufnahme»

«Vorläufige Aufnahme»  – quo vadis? Der Status der «Vorläufigen Aufnahme» ist seit Jahren umstritten. HEKS kritisiert die starken rechtlichen Einschränkungen, die mit dem Status verbunden sind, und fordert einen neuen, humanitären Schutzstatus für Menschen, die vor Krieg und Not in die Schweiz flüchten. Eine aktuelle Evaluation des Bundesrates zeigt nun auf, wohin die Diskussion in den nächsten Jahren gehen könnte. 

Heute gibt es in der Schweiz drei asylrechtliche Aufenthaltsausweise, die zum Verbleib in der Schweiz berechtigen: Die Anerkennung als Flüchtling (Ausweis B), die «Vorläufige Aufnahme» (Status F) und der vorübergehende Schutz (Status S), der seit 2022 an Geflüchtete aus der Ukraine vergeben wird. Die drei Aufenthaltstitel beinhalten sehr unterschiedliche Rechte und Pflichten. Insbesondere der Status der «Vorläufigen Aufnahme» ist mit starken Einschränkungen verbunden, die den Alltag und die Integration der Betroffenen enorm erschweren. 

Vorläufige Status
Yves Leresche

Der Schutzstatus S wird in der Schweiz erst seit 2022 angewendet. Er ist teilweise grosszügiger ausgestaltet als die «Vorläufige Aufnahme». Die Unterschiede in der Behandlung von Kriegsgeflüchteten – je nachdem, ob sie aus der Ukraine stammen oder nicht – wurde und wird in der Öffentlichkeit diskutiert und kritisiert (siehe dazu die HEKS-Stellungnahme vom 3. Oktober 2022). Ein neuer Evaluationsbericht, der im Auftrag des Bundes erstellt wurde, zieht nun eine Zwischenbilanz zum Schutzstatus S und zeigt auf, inwiefern dieser und die «Vorläufige Aufnahme» aneinander angeglichen werden könnten. Aufgrund dieser Erkenntnisse will der Bundesrat 2025 entscheiden, ob Anpassungen an den beiden Aufenthaltstiteln vorgenommen werden.  

Die bisherige Kommunikation des Bundesrates gibt jedoch wenig Anlass zur Hoffnung auf eine Verbesserung beim Status der «Vorläufigen Aufnahme»: Der Bericht empfiehlt erstens, die Beibehaltung beider Aufenthaltstitel. Ein neuer, humanitärer Schutzstatus, der die kleinen Vorteile des Schutzstatus S (z.B. Reisefreiheit in Europa) beibehält und auf weitere Personen ausdehnt, scheint also nicht geplant. Zweitens betont der Bundesrat, dass die zu treffenden Massnahmen keinesfalls zu «zusätzlichen Anreizen für die Migration» führen sollen. Was dies genau bedeutet, scheint im aktuellen politischen Klima klar: In einer Zeit, in der das Bundesparlament ernsthaft erwägt, den Familiennachzug für vorläufig aufgenommene Personen gänzlich abzuschaffen, sind vom Bundesrat kaum Vorschläge für weitgehende rechtliche Verbesserungen für vorläufig Aufgenommene zu erwarten.

HEKS wird sich nichtsdestotrotz weiterhin für eine sachliche und menschenrechtsorientierte Diskussion sowie für konkrete rechtliche Verbesserungen für Geflüchtete engagieren. Menschen, die vor Krieg und Not in die Schweiz flüchten, sollen hier ein Aufenthaltsrecht erhalten, das ihnen nicht nur Sicherheit, sondern auch Teilhabe ermöglicht. 

Samuel Berner
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