Entwicklungen beim Status «Vorläufige Aufnahme»
«Vorläufige Aufnahme» – quo vadis? Der Status der «Vorläufigen Aufnahme» ist seit Jahren umstritten. HEKS kritisiert die starken rechtlichen Einschränkungen, die mit dem Status verbunden sind, und fordert einen neuen, humanitären Schutzstatus für Menschen, die vor Krieg und Not in die Schweiz flüchten. Eine aktuelle Evaluation des Bundesrates zeigt nun auf, wohin die Diskussion in den nächsten Jahren gehen könnte.
Heute gibt es in der Schweiz drei asylrechtliche Aufenthaltsausweise, die zum Verbleib in der Schweiz berechtigen: Die Anerkennung als Flüchtling (Ausweis B), die «Vorläufige Aufnahme» (Status F) und der vorübergehende Schutz (Status S), der seit 2022 an Geflüchtete aus der Ukraine vergeben wird. Die drei Aufenthaltstitel beinhalten sehr unterschiedliche Rechte und Pflichten. Insbesondere der Status der «Vorläufigen Aufnahme» ist mit starken Einschränkungen verbunden, die den Alltag und die Integration der Betroffenen enorm erschweren.
Der Schutzstatus S wird in der Schweiz erst seit 2022 angewendet. Er ist teilweise grosszügiger ausgestaltet als die «Vorläufige Aufnahme». Die Unterschiede in der Behandlung von Kriegsgeflüchteten – je nachdem, ob sie aus der Ukraine stammen oder nicht – wurde und wird in der Öffentlichkeit diskutiert und kritisiert (siehe dazu die HEKS-Stellungnahme vom 3. Oktober 2022). Ein neuer Evaluationsbericht, der im Auftrag des Bundes erstellt wurde, zieht nun eine Zwischenbilanz zum Schutzstatus S und zeigt auf, inwiefern dieser und die «Vorläufige Aufnahme» aneinander angeglichen werden könnten. Aufgrund dieser Erkenntnisse will der Bundesrat 2025 entscheiden, ob Anpassungen an den beiden Aufenthaltstiteln vorgenommen werden.