Flüchtlingsschutz ist nicht verhandelbar
Der Flüchtlingsschutz gerät in der Schweiz zunehmend unter Druck. Während weltweit immer mehr Menschen aufgrund gewaltvoller Konflikte und Kriege zur Flucht gezwungen sind, werden in der Schweiz grundlegende Prinzipien des Asylrechts und des internationalen Flüchtlingsschutzes in Frage gestellt. HEKS ist besorgt über diese Entwicklung und fordert dezidiert: Das Recht auf Asyl ist bedingungslos zu schützen.
Die Flüchtlingstage 2024 stehen kurz bevor – Tage an denen der Schutz, die Rechte und die Perspektiven von geflüchteten Menschen im Fokus stehen sollten. Aktuelle Diskussionen im nationalen Parlament und eine neu lancierte Volksinitiative machen jedoch deutlich, wie sich die Rhetorik rund um Fluchtmigration immer weiter verschärft. Der Schutzgedanke rückt dabei immer weiter in den Hintergrund.
Asyl für afghanische Mädchen und Frauen
HEKS ist erleichtert, dass sich der Nationalrat zu Beginn der Sommersession dafür ausgesprochen hat, afghanischen Mädchen und Frauen weiterhin Asyl zu gewähren. Die Entscheidung fiel jedoch äusserst knapp aus: Mit 92 zu 91 Stimmen lehnte die grosse Kammer eine Motion ab, die eine Korrektur der Asylpraxis für Afghaninnen forderte.
Aufgrund der Eskalation der geschlechterspezifischen Diskriminierung und Gewalt in Afghanistan gewährt das Staatssekretariat für Migration (SEM) afghanischen Frauen und Mädchen seit Juli 2023 in der Regel Asyl in der Schweiz. HEKS begrüsst diese Praxis. Sie ist inhaltlich gut begründet und europaweit abgestützt. Der Asylstatus bedeutet für Afghaninnen mehr Sicherheit und eine Perspektive in der Schweiz (zur HEKS-Stellungnahme vom 13. Dezember 2023).
Auslagerung von Schutzverpflichtungen
Diese Woche bestätigte der Nationalrat allerdings ein härteres Vorgehen gegen abgewiesene Asylsuchende aus Eritrea: Abgewiesene eritreische Asylsuchende – aktuell sind das 278 Personen – sollen in einen Transitstaat, z.B. nach Ruanda oder Senegal, ausgeschafft werden und von dort aus zurück nach Eritrea reisen.
Während die Umsetzbarkeit dieses Vorhabens stark in Frage gestellt werden muss, ist HEKS vor allem besorgt über die Bereitschaft des Schweizer Parlaments, Schutzverpflichtungen der Schweiz in andere Staaten auszulagern. Dies widerspricht den Grundsätzen der internationalen Solidarität, der Lastenteilung und des Menschenrechtsschutzes: Gemäss UNHCR werden bereits 75 Prozent aller weltweit vertriebenen Menschen von Ländern des Globalen Südens aufgenommen. Diese haben dafür keine ausreichenden Kapazitäten. Die Gefahr ist deshalb gross, dass die Menschenrechte der abgewiesenen Asylsuchenden verletzt werden.