Stellungnahme vom 3. Oktober 2022

«Humanitärer Schutz» statt «vorläufige Aufnahme»

Kriegsgeflüchtete erhalten in der Schweiz bis anhin in der Regel eine «vorläufige Aufnahme», obwohl viele von ihnen für immer bleiben. Dies erschwert ihre Integration, und ihre Rechtsstellung ist damit erheblich schlechter als diejenige der ukrainischen Geflüchteten mit dem Schutzstatus S. Nun fordern die SP, die Grünen und die GLP im Nationalrat, dass die «vorläufige Aufnahme» durch einen neuen Status «humanitärer Schutz» ersetzt wird. HEKS unterstützt dieses Vorhaben. 

Wer vor Krieg und gewalttätigen Konflikten zum Beispiel aus Syrien oder Afghanistan in die Schweiz flüchtet, wird in der Regel vorläufig aufgenommen. Da Kriegsgeflüchtete das Kriterium einer individuellen Verfolgung gemäss Genfer Flüchtlingskonvention meist nicht erfüllen – dass in der Heimat Krieg herrscht, reicht als Grund nicht aus –, erhalten diese Personen in der Schweiz kein Asyl. Die Erfahrung der letzten Jahre zeigt jedoch, dass die grosse Mehrheit der vorläufig Aufgenommenen dauerhaft in der Schweiz bleibt. Die «vorläufige Aufnahme» wird für sie zum Dauerzustand.  
HEKS Rechtsberatungen
Sabine Buri

Obwohl die vom Parlament unterstützte «Integrationsagenda Schweiz» (IAS) dieser Erkenntnis Rechnung trägt und die Integration von vorläufig aufgenommenen Personen aktiv fördert und fordert, ist der rechtliche Status der «vorläufigen Aufnahme» noch immer mit starken Einschränkungen verbunden. Diese erschweren das Leben und die Integration der Betroffenen enorm: Ehepartner und Kinder dürfen frühstens nach einer Wartefrist von drei Jahren nachgezogen werden. Reisen ins Ausland sind grundsätzlich verboten. Für die Erteilung der Aufenthaltsbewilligung muss je nach Kanton lange gewartet werden, teilweise bis zu 10 Jahre. Ausserdem erschwert die missglückte Bezeichnung «vorläufig» die Arbeits- und Wohnungssuche massiv.  

HEKS kritisiert diese Situation seit langem und forderte gemeinsam mit der Schweizerischen Flüchtlingshilfe (SFH) wiederholt, die «vorläufige Aufnahme» durch einen neuen, humanitären Schutzstatus zu ersetzen. In Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft besteht weitreichender Konsens, dass Reformbedarf besteht. Entsprechende Reformbemühungen der letzten Jahre versandeten jedoch erfolglos. Durch die liberalere Ausgestaltung des Schutzstatus S wurden die Unterschiede in der Behandlung der verschiedenen Kriegsgeflüchteten dieses Jahr auch in der Öffentlichkeit vermehrt diskutiert und kritisiert.  

Mit drei gleichlautenden Fraktionsmotionen schlagen die SP, die Grünen und die GLP dem Nationalrat nun vor, die «vorläufige Aufnahme» durch einen neuen Status «humanitärer Schutz» zu ersetzen. Die Wartefrist für den Familiennachzug soll aufgehoben werden. Die Aufenthaltsbewilligung soll einheitlich nach fünf Jahren erteilt werden, sofern eine Person gut integriert ist und keine Widerrufsgründe vorliegen.  

HEKS unterstützt diese Vorstösse. Sie bieten eine Chance, die Integration der betroffenen Personen deutlich zu erleichtern. Dies ist auch im Interesse der ganzen Gesellschaft.  

Samuel Berner
Abteilungsleiter Medien und Information
Samuel Berner

Telefon direkt: 044 360 88 25
Mobile: 076 461 88 70
E-Mail: samuel.berner@heks.ch