Medienmitteilung vom 8. April 2021

Kein Maulkorb für die Kirchen

Das Bundesgericht hat die Stimmrechtsbeschwerden gegen das kirchliche Engagement für die Konzernverantwortungsinitiative abgeschrieben. Dass sich die Kirche zu grundlegend ethischen Fragen äussert und an öffentlichen Debatten teilnimmt, gehört zu einer lebendigen Demokratie und einer aktiven Zivilgesellschaft dazu.

Im November haben Exponent/-innen der Jungfreisinnigen Stimmrechtsbeschwerden gegen das kirchliche Engagement für die Konzernverantwortungsinitiative eingereicht. Die Forderung der Initiativgegner: Die Kirchen sollen sich nicht für mehr Konzernverantwortung einsetzen dürfen. Das Bundesgericht hat die Beschwerden nun als gegenstandslos abgeschrieben.
HEKS sagt JA zur Konzernverantwortung
HEKS

In der Abstimmungskampagne für die Konzernverantwortungsinitiative haben sich über 700 Kirchgemeinden und Pfarreien dafür eingesetzt, dass Konzerne für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung geradestehen müssen. Dass sich die Kirche für die Bewahrung der Schöpfung und den Schutz der Schwächsten einsetzt, gehört zu ihrem Auftrag. Es ist daher in einer lebendigen und vielfältigen Demokratie selbstverständlich, dass die Kirche sich auch zu politischen Fragen äussert und an öffentlichen Debatten teilnimmt. Der Versuch, den Kirchen einen Maulkorb zu erteilen, zeugt nicht von einem grossen Vertrauen in Demokratie und Stimmbürger/innen. Die Konzernverantwortungsinitiative und die Kampagne «Kirche für Konzernverantwortung» begrüssen daher den Entscheid des Bundesgerichts

Für Auskünfte stehen zur Verfügung:

  • Martin Looser, ettlersutter Rechtsanwälte: 043 377 66 88
  • Urs Brosi, Generalsekretär Katholische Landeskirche Thurgau: 071 626 11 11
  • Pfr. Martin Schmidt, Kirchenratspräsident Evangelisch-reformierte Kirche des Kantons St. Gallen: 071 227 05 07