Schweiz muss legale Fluchtwege einrichten
In diesen Tagen erleben wir eindrücklich, wie rasche und unbürokratische Hilfe für flüchtende Menschen möglich sein kann, wenn Solidarität und politischer Wille vorhanden sind. Doch gilt diese Solidarität offenbar nicht für alle Geflüchteten: Der Ständerat lehnte heute die Wiedereinführung des Botschaftsverfahrens ab. HEKS bedauert diesen Entscheid. Denn für verfolgte und geflüchtete Menschen ausserhalb Europas gibt es seit der Abschaffung des Botschaftsverfahrens 2012 kaum noch legale und sichere Fluchtwege in die Schweiz. Gerade für die Verletzlichsten unter ihnen – Frauen, Kinder, Kranke und Betagte – wäre das Botschaftsverfahren eine dringend notwendige Einrichtung, um Schutz vor Verfolgung ersuchen zu können.
Das humanitäre Visum ist kein Ersatz zum Botschaftsverfahren
Die Voraussetzung der unmittelbaren und konkreten Gefährdung, die für ein humanitäres Visum gegeben sein muss, schliesst zudem all diejenigen Personen aus, die begründete Furcht vor einer künftigen Gefährdung haben. Das Humanitäre Visum ist deshalb in der jetzigen Praxis kein Ersatz zum Botschaftsverfahren.