Statement zum HEKS-Rechtsschutz im Bundesasylzentrum (BAZ) Nordwestschweiz
Seit dem 1. März 2019 stellt HEKS im Auftrag des Staatssekretariates für Migration (SEM) die Beratung und Rechtsvertretung sowie die Dolmetschdienste in den Verfahrensregionen Ostschweiz und Nordwestschweiz sicher. Im Rahmen der regulären, periodischen Neuausschreibung hat das SEM dieses Mandat für die Verfahrensregion Nordwestschweiz mit seinem Entscheid vom 5. Juli 2024 für die Jahre 2025-2031 an einen neuen Leistungserbringer vergeben. Für die Verfahrensregion Ostschweiz wird HEKS hingegen auch in den kommenden fünf Jahren den Rechtsschutz in den entsprechenden Bundesasylzentren sicherstellen.
HEKS bedauert den Verlust des Rechtsschutzmandates für die Asylregion Nordwestschweiz ausserordentlich. Dies umso mehr, als es gelungen ist, die in der Jahresmitte 2023 zu Tage getretenen und danach auch in einigen Schweizer Medien beanstandeten Versäumnisse und Missstände im Zusammenhang mit der Wahrnehmung der Rechtsvertretung für Asylsuchende spätestens zu Beginn des Jahres 2024 vollständig zu beheben. So wurden unter einer neuen Co-Leitung das Rechtsschutzteam personell erheblich verstärkt und zahlreiche Prozesse optimiert. Unter anderem hat sich die Zahl der Mitarbeitenden des Gesamtteams innerhalb weniger Monate verdreifacht. Auch das Team um die Fachpersonen, welche sich exklusiv um die Bedürfnisse der unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) kümmern, wurde ausgebaut. Damit alle als nicht aussichtslos erachteten Beschwerden verfasst werden können, wurde ein separates Beschwerdeschreiber:innen-Team zusammengestellt und es wurden Fachexpert:innen-Stellen erschaffen. Die Einarbeitungsprozesse wurden der Grösse des Teams angepasst sowie vereinheitlicht und die internen Arbeitsabläufe wurden verbessert. Der Rechtsschutz für die der Verfahrensregion Nordwestschweiz zugewiesenen Asylsuchenden ist heute im systembedingt engen zeitlichen Rahmen somit wieder vollumfänglich gewährleistet.