Stellungnahme vom 06. September 2024

Stellungnahme zum BZ-Artikel 27. August 2024 betreffend BAZ Nordwestschweiz

In einem Artikel vom 27. August 2024 wiederholt die Tageszeitung «BZ Basel» den von einigen Schweizer Medien gegenüber dem HEKS-Rechtsschutz im Bundesasylzentrum (BAZ) Nordwestschweiz bereits zu einem früheren Zeitpunkt erhobenen Vorwurf einer mangelhaften Auftragserledigung und Begleitung von Asylsuchenden. HEKS sieht sich deshalb zu einer Stellungnahme veranlasst.

Einleitend ist festzuhalten, dass HEKS von der «BZ Basel» vor der Publikation des besagten Artikels zu keinem Zeitpunkt für eine Stellungnahme zum tatsächlichen Sachverhalt oder zu den im Artikel kolportierten Vorwürfen angefragt wurde. Diese Unterlassung missachtet die journalistische Sorgfaltspflicht und steht im Widerspruch zu den entsprechenden Richtlinien des Schweizer Presserates. Dies ist umso gravierender, als der Artikel eine ganze Reihe von Falschinformationen, sachlichen Fehlern und unzutreffenden Tatsachenbehauptungen enthält. Nachfolgend seien deshalb die zentralen, im besagten Artikel wiedergegebenen Falschinformationen richtiggestellt:

Rechtsberatungsstelle  für Asylsuchende Aargau (HEKS Nr. 510.001)
Sabine Buri
  1. Im Artikel wird mehrfach der Eindruck erweckt, HEKS komme seinen Aufgaben und Pflichten gegenüber dem Staatssekretariat für Migration (SEM) betr. den Rechtsschutz im Bundesasylzentrum Nordwestschweiz gegenwärtig nicht bzw. nur ungenügend nach, weshalb das SEM das Mandat von HEKS beendet habe. Diese Darstellung ist falsch. Tatsache ist, dass die Probleme, die im Rechtsschutz der Asylregion Nordwestschweiz – aufgrund der hohen Falllast und Personalfluktuation – im Zeitraum Sommer 2022 bis Juni 2023 aufgetreten waren und von HEKS damals öffentlich und transparent kommuniziert wurden, seit Januar 2024 vollumfänglich behoben sind.
     
  2. Der im Artikel formulierte kausale Zusammenhang, wonach das SEM das Rechtsschutzmandat von HEKS in der Asylregion Nordwestschweiz aufgrund der genannten Probleme beendet haben soll, ist falsch. Das SEM hat das Mandat nicht «beendet». Vielmehr führt HEKS das Mandat regulär zu Ende und das SEM hat im Rahmen eines regulären, gesetzlich vorgeschriebenen Ausschreibungsverfahrens das Mandat per März 2025 für die Periode 2025–2031 neu vergeben. Das SEM hat bei der öffentlichen Bekanntgabe der Neuvergabe der Rechtschutzmandate in den sechs Bundesasylzentren Anfang Juli unmissverständlich dargelegt, dass die Vergabe des Rechtsschutzmandates im BAZ Nordwestschweiz an einen anderen Leistungserbringers allein das Resultat einer Gegenüberstellung aller dafür eingegangenen Offerten war und somit kein Zusammenhang mit den obgenannten, seit Jahresbeginn 2024 vollumfänglich behobenen Problemen beim Rechtsschutz in der Asylregion Nordwestschweiz besteht.
     
  3. Nachweislich falsch ist weiter die im Artikel erhobene Behauptung, im BAZ Nordwestschweiz stünden bei HEKS für ein Vorgespräch pro asylsuchende Person nur 30 Minuten zur Verfügung. Die Gesprächsdauer variiert je nach Art und Konstellation des Vorgesprächs. Im Dublin-Verfahren werden für ein Vorgespräch mindestens 45 Minuten disponiert, für Anhörungen mindestens 60 Minuten. Zudem werden bei Bedarf einzelfallspezifische Zusatzgespräche während des gesamten Verfahrens durchgeführt.