Stellungnahme vom 8. Dezember 2021
Traurige Woche für vorläufig Aufgenommene: Parlament beschliesst Reiseverbot
Der Nationalrat ist diese Woche dem Entscheid des Ständerats gefolgt und hat mit der Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) ein Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene auf Gesetzesstufe verankert. Das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (HEKS) bedauert diesen Entscheid, der für vorläufig Aufgenommene weitreichende Folgen haben kann.
Knapp 50 000 Menschen sind in der Schweiz vorläufig aufgenommen. Zu diesen Personen zählen auch Geflüchtete aus Bürgerkriegen, zum Beispiel aus Syrien oder Afghanistan. Sie werden in der Schweiz häufig nicht als Flüchtlinge anerkannt. Sie erhalten lediglich den Status der vorläufigen Aufnahme. Die Konflikt- und Gewaltsituation in ihren Herkunftsländern dauern indessen häufig über Jahrzehnte an. Die Schutzbedürftigen können deshalb nicht dorthin zurückkehren und bleiben dauerhaft in der Schweiz. Rund 14 000 der hier wohnhaften vorläufig Aufgenommenen (VA) leben schon seit mehr als sieben Jahren in der Schweiz und sind vom beschlossenen Reiseverbot besonders betroffen.
Annette Boutellier