Stellungnahme vom 8. Dezember 2021

Traurige Woche für vorläufig Aufgenommene: Parlament beschliesst Reiseverbot

Der Nationalrat ist diese Woche dem Entscheid des Ständerats gefolgt und hat mit der Änderung des Ausländer- und Integrationsgesetzes (AIG) ein Reiseverbot für vorläufig Aufgenommene auf Gesetzesstufe verankert. Das Hilfswerk der Evangelisch-reformierten Kirche Schweiz (HEKS) bedauert diesen Entscheid, der für vorläufig Aufgenommene weitreichende Folgen haben kann.

Knapp 50 000 Menschen sind in der Schweiz vorläufig aufgenommen. Zu diesen Personen zählen auch Geflüchtete aus Bürgerkriegen, zum Beispiel aus Syrien oder Afghanistan. Sie werden in der Schweiz häufig nicht als Flüchtlinge anerkannt. Sie erhalten lediglich den Status der vorläufigen Aufnahme. Die Konflikt- und Gewaltsituation in ihren Herkunftsländern dauern indessen häufig über Jahrzehnte an. Die Schutzbedürftigen können deshalb nicht dorthin zurückkehren und bleiben dauerhaft in der Schweiz. Rund 14 000 der hier wohnhaften vorläufig Aufgenommenen (VA) leben schon seit mehr als sieben Jahren in der Schweiz und sind vom beschlossenen Reiseverbot besonders betroffen.
Beratungsstelle für Asylsuchende in Basel
Annette Boutellier

Reiseverbot verletzt Recht auf Familienleben

Bereits heute ist die Handhabung von Reisebewilligungen für vorläufig Aufgenommene sehr restriktiv. Nun ist nach dem Ständerat auch der Nationalrat einer Vorlage des Bundesrates gefolgt, die das Verbot von Auslandreisen für vorläufig Aufgenommene auf Gesetzesstufe verankert. Diese Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Art. 10 BV) und des Rechts auf Familienleben (Art. 14 BV) ist aus Sicht von HEKS unverhältnismässig. Es ist kein öffentliches Interesse erkennbar, welches einen so einschneidenden Eingriff in die Grundrechte rechtfertigen würde. Im Gegenteil: Zur Verhinderung vereinzelter Missbrauchsfälle werden mit dem Reiseverbot kollektiv knapp 50 000 Menschen bestraft. HEKS lehnt eine solche Kollektivbestrafung entschieden ab, denn sie führt zur teilweise lebenslänglichen Trennung von Familien. Die Möglichkeit, dass zum Beispiel ein afghanischer Vater in den Iran reisen kann, um dort seine zurückgebliebene Familie wenigstens für kurze Zeit wiederzusehen, ist mit der vom Parlament beschlossenen Gesetzesverschärfung nicht mehr gegeben. 
Aus seiner Projektarbeit weiss HEKS aber um die enorme Bedeutung für die Gesundheit und die Integrationsfähigkeit von geflüchteten Menschen, dass sie Familienangehörige nach der Flucht wiedersehen können und auch im Ausland besuchen können. HEKS bedauert deshalb, dass das Parlament diesen Erkenntnissen keine Rechnung trägt.

Samuel Berner
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