Verlust des BAZ-Rechtsschutzmandates NWCH: HEKS spricht erste Kündigungen aus und setzt Sozialplan um

Im Rahmen der regulären, periodischen Neuausschreibung hat das Staatssekretariat für Migration (SEM) Anfang Juli dieses Jahres das bisher von HEKS ausgeübte Rechtsschutzmandat im Bundesasylzentrum (BAZ) Nordwestschweiz für die Jahre 2025–2031 an einen neuen Leistungserbringer vergeben. (siehe auch Stellungnahme vom August 2024).  Im Hinblick auf die auslaufende Leistungsvereinbarung sind Entlassungen von Mitarbeitenden im Rechtsschutz BAZ Nordwestschweiz leider unumgänglich. Um die Zahl der Kündigungen zugunsten interner Anschlusslösungen zu begrenzen und den unvermeidbaren Stellenabbau für die Betroffenen möglichst sozialverträglich zu gestalten, wurde in enger Zusammenarbeit zwischen der HEKS-Geschäftsleitung und der Personalkommission ein Sozialplan erarbeitet und per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt. Dieser sieht auch individuelle Lösungen bei allfälligen Härtefällen vor. 

Rechtsberatung
Sabine Buri

In der Zwischenzeit konnte für fünf Mitarbeitende bereits definitiv eine interne Anschlusslösung gefunden werden, fünf weitere haben eine solche in Aussicht. Den von einer Kündigung betroffenen Mitarbeitenden bietet HEKS unter anderem ein Jobcoaching an und unterstützt sie darin, die bestmögliche Anschlusslösung zu finden, unter anderem auch mit einer Anstellung bei der künftigen Leistungserbringerin im BAZ Nordwestschweiz, der Rechtsberatungsstelle Bern.

In einer ersten Phase werden im November bis zu 41 Kündigungen ausgesprochen. Weitere Kündigungen werden folgen für Mitarbeitende mit kürzeren Kündigungsfristen oder für Mitarbeitende, die infolge gesetzlicher Sperrfristen oder für Arbeiten im Zusammenhang mit dem Abschluss des Rechtsschutzmandates länger als bis Ende Februar 2025 beschäftigt bleiben. 

Dieter Wüthrich
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