Was bringt der EU-Migrations- und Asylpakt für Veränderungen in der Schweiz?
Der neue EU-Migrations- und Asylpakt tritt im Sommer 2026 in Kraft und bringt umfassende Reformen für die europäische Asylpolitik – und damit auch für die Schweiz als Teil des «Schengen/Dublin»-Raums. HEKS warnt bei der Umsetzung des Pakts in der Schweiz vor grossen Risiken für den Flüchtlingsschutz und fordert eine Umsetzung, die Solidarität und die Rechte von Geflüchteten ins Zentrum stellt.
Vor vier Jahren legte die Europäische Kommission den Entwurf für einen neuen EU-Pakt zu Migration und Asyl vor. Trotz vehementer Kritik durch eine Vielzahl von Nichtregierungsorganisationen wurde der Pakt nach langen Verhandlungen im Mai 2024 verabschiedet. Die neuen Regelungen, eine Weiterentwicklung des «Gemeinsamen Europäischen Asylsystems», werden im Sommer 2026 in Kraft treten und die europäische Asyl- und Migrationspolitik grundlegend reformieren.
Die Schweiz ist Teil des sogenannten «Schengen/Dublin-Raumes». Damit ist sie auch von dieser Reform betroffen und soll einzelne Aspekte ganz oder teilweise übernehmen. Die Umsetzung erfordert Anpassungen im Schweizer Recht, insbesondere im Ausländer- und Integrationsgesetz sowie im Asylgesetz. Der Vorschlag des Bundesrates sieht zudem vor, dass sich die Schweiz freiwillig und punktuell am neu geschaffenen EU-Solidaritätsmechanismus beteiligt, der nicht Teil des Schengen/Dublin-Besitzstands, aber ein Kernelement der europäischen Reform ist.
Aus Sicht von HEKS löst der EU-Pakt die bestehenden Herausforderungen im Umgang mit Migration und Asyl in Europa nicht. Im Gegenteil: Er beinhaltet massive Verschärfungen, die den notwendigen Schutz für Geflüchtete gefährden. Bei der Umsetzung in der Schweiz muss deshalb der verbleibende nationale Spielraum genutzt werden, um die Solidarität mit Geflüchteten und ihre Rechte ins Zentrum zu stellen.
