HEKS-Hilfetelefon
Julie Jovens
HEKS-Hilfetelefon Ostschweiz

Arbeitsrechtliche Beratung für sozial benachteiligte Menschen

HEKS-Hilfetelefon Ostschweiz

In der aktuellen Corona-Pandemie stellen sich für ArbeitnehmerInnen zahlreiche Fragen: Habe ich ein Recht auf die Fortzahlung meines Lohns? Darf mir der Arbeitgeber jetzt kündigen? Ich arbeite im Stundenlohn und bekomme keine Aufträge und daher keinen Lohn mehr; was kann ich tun? Darf mich der Arbeitgeber zwingen, zur Arbeit zu kommen, obwohl ich zuhause zu meinem Kind schauen muss? Ich gehöre zu einer Risikogruppe und muss trotzdem arbeiten gehen; kann ich mich wehren? Für sozial Benachteiligte ist es oft besonders schwierig, auf solche Fragen Antworten zu erhalten. Denn sie sind besonders gefährdet, in ihren Rechten verletzt, diskriminiert und gesellschaftlich ausgeschlossen zu werden.

Hilfetelefon Arbeitsrecht
Rufen Sie uns an!

Telefonische Beratung für sozial benachteiligte Menschen zu arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.

Montag bis Freitag:
9-12 Uhr

E-Mail: rbs-ostschweiz@heks.ch

Die HEKS-Rechtsberatungsstellen St. Gallen/Appenzell und Thurgau bieten deshalb unter der Telefonnummer 071 222 22 79 montags bis freitags jeweils von 9 bis 12 Uhr einen kostenlosen Beratungsdienst zu arbeitsrechtlichen Fragen und Problemen für sozial benachteiligte Menschen an. Erfahrene JuristInnen erklären den Ratsuchenden ihre rechtliche Situation, zeigen ihnen Handlungsoptionen auf und unterstützen sie beim Ausfüllen von Formularen und bei Anfragen an Behörden oder vermitteln sie an zuständige Stellen weiter. Bei Bedarf können für die telefonische Beratung auch DolmetscherInnen beigezogen werden. Ebenfalls möglich ist eine Kontaktaufnahme via E-Mail an: rbs-ostschweiz@heks.ch

Das Projekt wird von der «Glückskette» unterstützt.