Neutrale Beobachtung ist im Gesetz festgeschrieben
Die Anhörungen spielen eine entscheidende Rolle. Oft müssen die Asylsuchenden über mehrere Stunden die Gründe, die sie veranlassten in der Schweiz Schutz zu suchen, so vollständig wie möglich darlegen. Der Asylentscheid hängt davon ab, wie überzeugend sie ihre Gründe darlegen und glaubhaft machen können. Um einen korrekten Ablauf bei den Anhörungen sicherzustellen, ist im Gesetz die Anwesenheit einer neutralen, beobachtenden Person festgeschrieben. Sie interveniert bei Schwierigkeiten und kann verlangen, dass Fragen gestellt werden. Ihre Anwesenheit und allfällige Einwände werden schriftlich festgehalten. Die von HEKS ausgebildeten HilfswerkvertreterInnen leiten die Asylsuchenden bei Bedarf auch an Rechtsberatungsstellen weiter, wo sie individuelle Begleitung erhalten.