Die Aufgaben des Rechtsschutzes
Zu den wesentlichen Aufgaben im Rahmen des Rechtsschutzmandats in den Bundesasylzentren (BAZ) gehören die Begleitung der Asylsuchenden zu Anhörungen und weiteren Gesprächen beim SEM sowie deren rechtliche Vertretung während des erstinstanzlichen Asylverfahrens. Diese umfasst im Einzelnen Beratungsgespräche, das Verfassen von Anträgen, Eingaben und Beschwerden, die Eröffnung und Erläuterung von Verfügungen sowie die Chancenprüfung und -beratung während des Verfahrens und nach dem Entscheid.
Zusätzlich zur rechtlichen Betreuung unterstützen die Teams des HEKS-Rechtsschutzes Asylsuchende bei der Beschaffung von Beweismitteln, beim Zugang zu medizinischer und psychologischer Unterstützung, bei der Vernetzung mit verschiedenen Organisationen (z.B. QueerAmnesty, FIZ, Opferhilfe etc.) insbesondere im Zusammenhang mit Familienzusammenführungen, bei Fragen der Unterbringung sowie als Schnittstelle zur Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) und weiteren kantonalen Institutionen und Akteur:innen. Darüber hinaus stehen insbesondere die Mitglieder der Beratungsteams sowie die Fachpersonen für die Betreuung von unbegleiteten minderjährigen Asylsuchenden (UMA) ihren oft sehr vulnerablen Klient:innen auch bei nicht-juristischen Fragen und Anliegen als Bezugs- und Vertrauenspersonen zur Seite.