Stellungnahme vom 24. Februar 2022

EU legt vor, Schweiz muss nachziehen

Die EU-Kommission hat den Entwurf für ein EU-weites Konzernverantwortungsgesetz vorgestellt. Es verpflichtet Konzerne dazu, Menschenrechte und Umwelt zu respektieren und sieht bei Verstössen eine zivile Haftung und Sanktionen vor. Nun muss die Schweiz nachziehen.

Die neue EU-Richtlinie gilt für EU-Konzerne ab 500 Mitarbeitenden sowie 150 Millionen Euro Umsatz jährlich und enthält eine breite Sorgfaltsprüfungspflicht für Menschenrechte und für internationale Umweltstandards. Konzerne, die in risikoanfälligen Branchen arbeiten (z.B. Textilien, Rohstoffabbau oder Landwirtschaft), fallen bereits ab 250 Mitarbeitenden und 40 Millionen Euro Umsatz unter das Gesetz, sofern sie mindestens 50 Prozent des Umsatzes in diesen Branchen generieren. Unternehmen aus Drittstaaten wie der Schweiz, die mindestens 150 Millionen Euro Umsatz im EU-Raum machen, sind ebenfalls eingeschlossen. Darüber hinaus müssen die Konzerne sicherstellen, dass ihre Unternehmensstrategie mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens zu vereinbaren ist.

Menschenrechte gelten auch für Konzerne - Konzernverantwortung
Meinrad Schade/HEKS

Breite Unterstützung aus der Wirtschaft

Für die Durchsetzung dieser Regeln bedient sich die EU strengerer Massnahmen und Sanktionen, als sie die Konzernverantwortungsinitiative vorgeschlagen hatte: Die EU-Staaten müssen Aufsichtsbehörden mit Bussenkompetenz einführen. Daneben sieht die Richtlinie eine zivile Haftung vor, welche die Handlungen von Tochterfirmen, Zulieferern und unter gewissen Voraussetzungen sogar jene von indirekten Zulieferern miteinschliesst. Auch viele Konzerne hatten eine griffige EU-Richtlinie gefordert und sich explizit für Haftungsregeln ausgesprochen, darunter Nestlé, Danone, Epson, Ikea, Mondelez oder Ferrero.  


Versprechen halten

Der EU-Vorschlag geht in gewissen Punkten weiter als die Konzernverantwortungsinitiative (KVI) und ist damit dem am 1. Januar 2022 in Kraft getretenen Alibi-Gegenvorschlag weit voraus. Der Gegenvorschlag des Bundesrats sieht nur in zwei Bereichen (Kinderarbeit, Konfliktmineralien) Sorgfaltsprüfungen vor und verzichtet komplett auf Kontrollen und Sanktionen.

Während des Abstimmungskampfes über die KVI hatte der Bundesrat immer wieder betont, dass er eine international abgestimmte Lösung anstrebe. HEKS und die Koalition für Konzernverantwortung sehen Bundesrat und Parlament nun in der Verantwortung, dieses Versprechen einzuhalten und dafür zu sorgen, dass die Schweiz nicht bald das einzige Land in Europa ohne Konzernverantwortung ist. 

Nina Burri
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Nina Burri
Wirtschaft und Menschenrechte
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