EU legt vor, Schweiz muss nachziehen
Die EU-Kommission hat den Entwurf für ein EU-weites Konzernverantwortungsgesetz vorgestellt. Es verpflichtet Konzerne dazu, Menschenrechte und Umwelt zu respektieren und sieht bei Verstössen eine zivile Haftung und Sanktionen vor. Nun muss die Schweiz nachziehen.
Die neue EU-Richtlinie gilt für EU-Konzerne ab 500 Mitarbeitenden sowie 150 Millionen Euro Umsatz jährlich und enthält eine breite Sorgfaltsprüfungspflicht für Menschenrechte und für internationale Umweltstandards. Konzerne, die in risikoanfälligen Branchen arbeiten (z.B. Textilien, Rohstoffabbau oder Landwirtschaft), fallen bereits ab 250 Mitarbeitenden und 40 Millionen Euro Umsatz unter das Gesetz, sofern sie mindestens 50 Prozent des Umsatzes in diesen Branchen generieren. Unternehmen aus Drittstaaten wie der Schweiz, die mindestens 150 Millionen Euro Umsatz im EU-Raum machen, sind ebenfalls eingeschlossen. Darüber hinaus müssen die Konzerne sicherstellen, dass ihre Unternehmensstrategie mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens zu vereinbaren ist.