Hilfswerksvertretung für faire Asylverfahren
In oft mehrstündigen Anhörungen müssen die Asylsuchenden dem Staatssekretariat für Migration (SEM) die Gründe für ihre Flucht darlegen. Diese Anhörungen spielen im Asylverfahren eine zentrale Rolle. Damit die Anhörungen verfahrenskonform ablaufen, ist im Gesetz die Anwesenheit einer neutralen, beobachtenden Person, einer sogenannten Hilfswerksvertreterin oder eines Hilfswerksvertreters, vorgeschrieben. Diese Person sichert den korrekten Ablauf des Verfahrens, damit die oder der Asylsuchende die Gründe des Gesuchs so umfassend wie möglich darlegen kann. Die Koordination Hilfswerksvertretung in Lausanne rekrutiert und begleitet gegen 50 HilfswerksvertreterInnen. Die Koordinationsstelle plant die Einsätze und steht im Dialog mit den Bundesbehörden.
Sind Sie an dieser Aufgabe der Hilfswerksvertretung interessiert? Dann melden sie sich bei uns per E-Mail unter croe@eper.ch.
Projekte in der Westschweiz
Koordination Hilfswerkvertretung (HWV)
Mit der Hilfswerkvertretung stellt HEKS sicher, dass eine beobachtende Person bei Anhörungen in einem Asylverfahren anwesend ist, damit das Verfahren fair abläuft.