Stellungnahme vom 10. November 2023 (letzte Aktualisierung 14. März 2024)

HEKS fordert sofortigen Waffenstillstand und Einhaltung des humanitären Völkerrechts

Angesichts der beispiellosen humanitären Katastrophe im Gazastreifen und der Berichte über eine Hungersnot sind für den bedingungslosen Schutz der Zivilbevölkerung ein sofortiger Waffenstillstand und ein sicherer Zugang für die humanitäre Hilfe dringend erforderlich. HEKS fordert den Bundesrat auf, sich im Rahmen der internationalen Gremien, insbesondere des UNO-Sicherheitsrates, dafür einzusetzen. Weitere zivile Opfer in Israel, Gaza und den besetzten Gebieten müssen verhindert und der Zugang zu lebensrettender Hilfe für alle Bedürftigen sichergestellt werden. Auch alle zivilen Geiseln müssen unverzüglich und bedingungslos freigelassen werden.
 

Die jüngste Verfügung des Internationalen Gerichtshofs (IGH) über provisorische Massnahmen, die auf die reale und unmittelbare Gefahr eines Völkermords hinweist, zeigt die Dringlichkeit der Situation. HEKS fordert alle Staaten und insbesondere die Schweiz auf, sich weiterhin für einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand im Sinne der vom IGH angeordneten provisorischen Massnahmen einzusetzen. Israels Nichteinhaltung der eindeutigen Richtlinie des IGH, «sofortige und wirksame Massnahmen» zum Schutz der Palästinenser:innen zu ergreifen und die Versorgung mit lebenswichtiger humanitärer Hilfe sicherzustellen, verschärft die ohnehin schwierige Situation weiter. Im  Gazastreifen wird von einer zunehmenden Hungersnot berichtet. HEKS betont die Notwendigkeit eines sofortigen humanitären Zugangs, um die betroffene Bevölkerung   mit dem Nötigsten zu versorgen. Die Organisation bittet um internationale Unterstützung bei der Forderung nach einem Waffenstillstand und der Einhaltung des humanitären Völkerrechts. Die Dringlichkeit der Bekämpfung der Hungerkrise muss anerkannt werden. Hilfslieferungen auf dem Luft- und Seeweg haben nicht die Kapazität, um die Zivilbevölkerung in Gaza zu versorgen, und können daher höchstens eine Ergänzung zum Transport auf dem Landweg sein.

Nothilfe Israel/Palästina Gazastreifen
Keystone

HEKS weist zudem auf die schwerwiegenden Folgen eines Grossangriffs auf Rafah hin, der humanitäre Hilfe in der Region verunmöglichen würde. Schon jetzt wird die Kontinuität der lebensrettenden Dienste in Rafah, darunter die Gesundheitsversorgung und die Nahrungsmittelverteilung, durch die laufenden Luftangriffe erschwert.

HEKS fordert von allen Konfliktparteien die bedingungslose Einhaltung des humanitären Völkerrechts – einschliesslich der Genfer Konventionen, ihrer Zusatzprotokolle und aller anwendbaren Regeln des Völkergewohnheitsrechts – und verurteilt die anhaltenden schweren Verstösse.

Das humanitäre Völkerrecht besagt klar, dass Zivilist:innen geschützt werden müssen. Die Angriffe der Hamas auf Zivilist:innen am 7. Oktober 2023 waren ein klarer Verstoss gegen diese Regel, ebenso die Raketenangriffe der Hamas und anderer bewaffneter Gruppen, die nicht zwischen zivilen und militärischen Zielen unterscheiden. Die vorsätzliche Tötung von Zivilpersonen, deren Geiselnahme sowie die unmenschliche Behandlung von Personen sind Kriegsverbrechen.  

Das israelische Militär ist gemäss dem humanitären Völkerrecht ebenso eindeutig verpflichtet, bei allen militärischen Operationen zwischen Kombattant:innen und Zivilist:innen sowie zwischen zivilen Objekten und militärischen Zielen zu unterscheiden. Ebenso hat sich die israelische Armee auf Angriffe gegen militärische Ziele zu beschränken und sich strikt an die Regeln zu halten, die unterschiedslose Angriffe verbieten und die Verhältnismässigkeit gewährleisten.

Es ist weiter stets darauf zu achten, dass die Zivilbevölkerung und zivile Objekte geschont werden, und es sind alle durchführbaren Vorkehrungen zu treffen, um zivile Opfer, die Verletzung von Zivilist:innen und die Beschädigung von zivilen Objekten zu vermeiden, auf jeden Fall aber so gering wie möglich zu halten. Schwere Sprengstoffwaffen sollten nicht in dicht besiedelten Gebieten eingesetzt werden, da sie mit ziemlicher Sicherheit zu schweren Schäden unter der Zivilbevölkerung führen.

Bis heute gibt es selbst in Rafah keine sicheren Fluchtwege oder Korridore, über die humanitäre Hilfe die vor der Gewalt flüchtende Zivilbevölkerung des Gazastreifens erreichen könnte. Der Zugang für humanitäre Hilfe ins Konfliktgebiet ist durch das humanitäre Völkerrecht geschützt. Sowohl die Hamas wie auch Israel sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass die im Gazastreifen eingeschlossene Zivilbevölkerung mit den wichtigsten humanitären Hilfsgütern versorgt werden kann. Güterlieferungen, die für das Überleben der Zivilbevölkerung unerlässlich sind, werden durch das humanitäre Völkerrecht besonders geschützt. Das Aushungern der Zivilbevölkerung als Methode der Kriegsführung ist ein Kriegsverbrechen. Darüber hinaus verbietet das humanitäre Völkerrecht strengstens die kollektive Bestrafung, bei der eine Gruppe für die Handlungen Anderer bestraft, sanktioniert oder schikaniert wird.

Der Gazastreifen steht seit Jahren unter einer Blockade und die Bevölkerung litt schon vor der jüngsten Gewalt-Eskalation unter einer äusserst schwierigen humanitären Situation. HEKS ist seit vielen Jahren in der Region tätig, setzt sich für Dialog und Verständigung ein und unterstützt die Zivilbevölkerung bei der Einforderung ihrer Grundrechte. Diese Arbeit für den Dialog muss weitergehen.

HEKS ist deshalb auch sehr besorgt über die Zunahme von Hassreden und Hassverbrechen auf beiden Seiten des Konflikts und über den Antisemitismus in vielen Ländern, der auch in Europa jüdisches Leben bedroht. Eine klare und konsequente Haltung gegen Antisemitismus und jegliche anderen Formen von Rassismus muss in diesem Zusammenhang die Grundlage jedes Dialogs sein. 

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