Kein generelles Reiseverbot für vorläufig aufgenommene Personen
HEKS begrüsst den heutigen Entscheid des Nationalrates, nicht auf die geplante Änderung im Ausländer- und Integrationsgesetz (AIG) einzutreten (Geschäft 20.063). Diese sieht nur marginale Verbesserungen und unnötige Verschärfungen vor: Insbesondere das vorgesehene generelle Reiseverbot für vorläufig aufgenommene Personen verletzt die Grundrechte der Betroffenen und erschwert ihre Integration. HEKS wertet den Entscheid des Nationalrates als Zeichen dafür, dass dieser die Grundrechte vorläufig aufgenommener Personen schützen und ihrer Integration keine weiteren bürokratischen Hürden in den Weg stellen möchte.
Gegen ein generelles Reiseverbot
Bereits heute sind die Voraussetzungen für Reisebewilligungen für vorläufig Aufgenommene sehr restriktiv. Das vom Bundesrat geforderte allgemeine Reiseverbot auf Gesetzesstufe geht noch weiter und führt in vielen Fällen zu einem faktischen Einsperren der Betroffenen auf dem Schweizer Staatsgebiet. Eine derartige Einschränkung der Bewegungsfreiheit (Art. 10 BV) und des Rechts auf Familienleben (Art. 14 BV) ist unverhältnismässig und ein öffentliches Interesse ist nicht erkennbar. Im Gegenteil. HEKS macht die Erfahrung, dass ein Reiseverbot die Integration vorläufig aufgenommener Personen zusätzlich erschwert. Das zeigt etwa dieses Beispiel aus der HEKS-Projektarbeit:
Eine geflüchtete Frau aus Afghanistan lebt seit 9 Jahren als vorläufig Aufgenommene in der Schweiz. Oft fühlt sie sich einsam. Ihr nächster Familienangehöriger, ihr Bruder, lebt mit seiner Familie in Deutschland. Aufgrund des Reiseverbots darf sie ihn nicht besuchen. Darunter leidet sie psychisch enorm. Im Deutschkurs kann sie sich nicht konzentrieren.*
Wie diese Frau und ihr Bruder werden Millionen Familien auf der Flucht vor Krieg und Verfolgung auseinandergerissen. Die verlorenen Familienangehörigen und Freunde wiederzufinden und sie auch im Ausland besuchen zu können, ist für geflüchtete Menschen enorm wichtig. Wird dies verboten oder nur ausnahmsweise bewilligt, wirkt sich dies negativ auf die Gesundheit und damit auch auf die Integrationsfähigkeit aus. Zudem erschwert das Reiseverbot auch die Integration in den Arbeitsmarkt, wie dieses Beispiel zeigt:
Ein syrischer Ingenieur mit internationaler Projekterfahrung konnte eine qualifizierte Stelle nicht antreten, weil diese mit Reisetätigkeit verbunden war. Er bezieht deshalb weiterhin Sozialhilfe.*