Rechtsschutz für Asylsuchende in der Nordwestschweiz: HEKS leitet interne Untersuchung ein
Die HEKS-Rechtsvertretung für Asylsuchende in der Region Nordwestschweiz war am 4. Juni in der «NZZ am Sonntag» Gegenstand kritischer Berichterstattung. HEKS nimmt die erhobenen Vorwürfe ernst und hat darum eine interne Untersuchung eingeleitet.
Die «NZZ am Sonntag» berichtete in ihrer Ausgabe vom 4. Juni von der Reduktion der HEKS-Rechtsvertretung in der Nordwestschweiz sowie einer grossen Unzufriedenheit der Mitarbeitenden. Ausserdem führte sie an, HEKS erhalte die Fallpauschale des Staatssekretariats für Migration (SEM), auch wenn die Rechtsvertreter:innen an einem Teil der so genannten Dublin-Gespräche nicht anwesend gewesen sind. In diesen Gesprächen wird geprüft, welcher Staat für die Prüfung des Asylgesuchs zuständig ist.
HEKS nimmt diese Vorwürfe ernst, hält aber fest, dass die sorgfältige Führung aller Mandate im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben jederzeit gewährleistet war und ist. Die Asylsuchenden werden während des gesamten Verfahrens nach bestem Wissen und Gewissen begleitet und vertreten. Die in der «NZZ am Sonntag» geschilderten Sachverhalte beziehen sich ausschliesslich auf die Rechtsvertretung in der Region Nordwestschweiz: So nahmen in der Region Ostschweiz HEKS-Rechtsvertreter:innen an sämtlichen Anhörungen oder Dublin-Gesprächen teil.
Hohe Falllast in der Nordwestschweiz
In der Region Nordwestschweiz stellt die hohe Falllast aufgrund von Pendenzen eine enorme Herausforderung für alle Akteur:innen dar. Dieses Jahr haben zehn Rechtsvertreter:innen (RV) und eine Teamleitung gekündigt. Die Gründe dafür sind unterschiedlich, haben aber zumindest teilweise mit der grossen Belastung zu tun. Gleichzeitig haben 15 neue RV ihre Arbeit aufgenommen, und es werden noch weitere hinzukommen. Der HEKS-Rechtsschutz Nordwestschweiz zählt per Juni 2023 60 Mitarbeitende. Im Dezember 2022 waren es 42 Mitarbeitende. Die hohe Fluktuation hat einen effizienten Betrieb in der ohnehin angespannten Situation zusätzlich erschwert.
Die HEKS-Rechtsvertretung entscheidet immer von Fall zu Fall über den bestmöglichen Einsatz der personellen Ressourcen. In der momentan angespannten Situation werden diese vorrangig für die Präsenz bei Anhörungen zu Asylgründen eingesetzt. Denn diese Anhörung ist ein besonders komplexer und umfangreicher Verfahrensschritt und für die Asylsuchenden sehr anspruchsvoll. In wenigen Ausnahmefällen haben die Rechtsvertreter:innen in der Region Nordwestschweiz an Anhörungen zu den Asylgründen im beschleunigten Verfahren nicht teilnehmen können.
Reduktion bei Teilnahme an Dublin-Gesprächen
In der Nordwestschweiz hat HEKS seit Anfang Jahr aus den oben genannten Gründen an einem überwiegenden Teil der Dublin-Gespräche nicht teilnehmen können. Insgesamt war dies bei 449 von 499 Gesprächen der Fall. Auch im Falle einer Abwesenheit bei Dublin-Gesprächen werden die Asylsuchenden aber vorbereitet und die Verfahrensschritte bis zum Abschluss des Verfahrens vom HEKS-Rechtsschutz detailliert überprüft und überwacht. Vorgängig wurde in allen Fällen das Einverständnis der Asylsuchenden zu diesem Vorgehen eingeholt. Bei der Kommunikation und Information der Asylsuchenden kam es teilweise zu Missverständnissen und Unklarheiten. HEKS bedauert dies und wird dies korrigieren.
Die Teilnahme an den Dublin-Gesprächen macht indessen nur rund fünf Prozent des Aufwandes an einem Rechtsschutzmandat aus. Mit der Fallpauschale wird hingegen die Gesamtbearbeitung eines Falles abgegolten. Je nach individueller Situation werden in jedem Fall andere Schwerpunkte gesetzt.