Stellungnahme vom 23. August 2021

Zur Evaluation des beschleunigten Asylverfahrens: Die Qualität des Rechtsschutzes steht für HEKS an erster Stelle

Die vom Staatssekretariat für Migration (SEM) in Auftrag gegebene externe Evaluation des 2019 eingeführten beschleunigten Asylverfahrens stellt der von HEKS in den beiden Bundesasylzentren in der Nordwest- und in der Ostschweiz erbrachten Rechtsvertretung und dem Rechtschutz ein gutes Zeugnis aus. Die angestrebte Beschleunigung der Asylverfahren konnte erreicht werden. Optimierungsbedarf ortet HEKS im Umgang mit den kurzen Beschwerdefristen sowie bei der Verfügbarkeit von FachärztInnen zur Feststellung für das Asylverfahren relevanter medizinischer Sachverhalte.

Das HEKS nimmt mit Genugtuung Kenntnis von der positiven Bewertung seines Mandates zur Rechtsvertretung in den Bundesasylzentren in der Nordwest- und in der Ostschweiz und in den anderen Asylzentren. Dies ist umso erfreulicher, als das Mandat in den vergangenen zwei Jahren wegen COVID19 und wegen der notwendigen Klärung von Abläufen und Schnittstellen im neuen Verfahren grosse Herausforderungen mit sich brachte. Für HEKS stand dabei die Qualität des Rechtsschutzes stets an erster Stelle. 
 
Positiv beurteilt HEKS die im Rahmen der Evaluation festgestellte Beschleunigung der Asylverfahren sowie die Tatsache, dass nunmehr alle Asylsuchenden durchgehend durch den Rechtsschutz begleitet werden. Dadurch sind die Asylsuchenden heute deutlich besser informiert über ihre asylrechtliche Situation.
HEKS Rechtsberatungsstelle für Asylsuchende St. Gallen/Appenzell (HEKS Nr. 540.001)
HEKS

Kurze Fristen und fachärztliche Verfügbarkeit als Herausforderungen

Die kurzen Beschwerdefristen von fünf bzw. sieben Tagen wie auch die schwierige Planbarkeit der verschiedenen Verfahrensschritte sind weitere Herausforderungen bei der Wahrnehmung des Rechtschutzmandates.  Die Eingaben müssen innert kürzester Zeit verfasst und Entscheide nach Erhalt gleichentags eröffnet werden. Da praktisch immer bedeutende Rechtsgüter der Asylsuchenden betroffen sind – insbesondere das Verbot von Rückschiebungen in lebensbedrohliche Situationen, ist die Rechtmässigkeit der erstinstanzlichen Entscheide in jedem Fall zu gewährleisten. HEKS begrüsst deshalb sehr die entsprechenden Empfehlungen der EvaluatorInnen, etwa eine fortlaufende Akteneinsichtsrecht sowie eine kulantere Handhabung von Fristerstreckungen.

Ebenso teilt HEKS die Ansicht der EvaluatorInnen, dass die Feststellung der gesundheitlichen Situation der Asylsuchenden –- sofern für den Asylentscheid relevant – durch entsprechende ärztliche FachspezialistInnen unbedingt zu gewährleisten ist. Dementsprechend unterstützt HEKS alle Bemühungen, die Verfügbarkeit solcher ärztlicher SpezialistInnen insbesondere aus den Fachbereichen Psychiatrie, Frauen- und Kindermedizin im Asylverfahren zu verbessern. 

Zusammenfassend bringt das neue Asylverfahren aus der Sicht von HEKS einen Mehrwert, da einerseits die angestrebte Beschleunigung der Verfahren erreicht werden konnte und andererseits die hohe Qualität des Rechtsschutzes gewahrt bleib – bei positiven Asylentscheiden mithin wichtige Faktoren für eine rasche und gelingende Integration der Betroffenen.

Samuel Berner
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