HEKS Wohnen Aargau

Teilbetreutes Wohnen: Teilstationäres begleitetes Wohnen für Menschen mit einer IV-Rente

Das teilbetreute Wohnen von HEKS Wohnen richtet sich an erwachsene Personen ab 18 Jahren, die entweder Sozialhilfe beziehen, eine IV-Rente haben oder bei der IV angemeldet sind. Sie wohnen in eigenen möblierten Studios in einem Haus in Aarau (keine Wohngemeinschaften). Es stehen sieben Plätze zur Verfügung.

Die Mitarbeitenden von HEKS Wohnen unterstützen die Teilnehmenden in der Bewältigung ihres Lebensalltags und fördern ihre Selbständigkeit. Es finden zwei bis vier Kontakte pro Woche mit einer Fachperson aus der Sozialpädagogik oder Sozialarbeit (Bezugspersonensystem) statt. Die Betreuten kochen selbst. Sie erhalten dafür 20 Franken am Tag (zusätzlich zum Taschengeld nach IV-Tarif). Mit kantonaler Betriebsbewilligung.

HEKS Wohnen Aargau: Betreutes Wohnen
HEKS

Aufnahmekriterien

  • Minimale Wohnkompetenz und Bereitschaft sich mit der eigenen Lebenssituation auseinanderzusetzen.
  • Sichergestellte Finanzierung (in der Regel Kostengutsprache über Sozialdienste der Gemeinden bei Sozialhilfe-EmpfängerInnen; Kostenübernahmegarantie über berufliche Beistandspersonen bzw. Kindes- und Erwachsenschutzdienste bei BezügerInnen einer IV-Rente). 
  • Mindestalter 18 Jahre
  • Genügend Deutschkenntnisse
  • Fähigkeit und Bereitschaft, einmal wöchentlich an einer betreuten Aktivität mit den anderen Teilnehmenden teilzunehmen 

Ausschlusskriterien

  • Menschen mit einer akuten, unbehandelten Suchterkrankung können nicht aufgenommen werden.
  • Menschen mit erheblichem Gewaltpotenzial, welches unter Umständen in der Vergangenheit nachgewiesen werden konnte, können ebenfalls nicht aufgenommen werden.

Kosten