Stellungnahme vom 20. Juni 2023
Sichere Fluchtwege: Schweiz hält an Resettlement-Programm fest
Der Bundesrat hat letzte Woche entschieden, dass sich die Schweiz auch 2024 und 2025 am Resettlement Programm des UNHCR beteiligt. HEKS begrüsst diesen wichtigen Grundsatzentscheid. Er bedeutet, dass in den nächsten zwei Jahren bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Geflüchtete – dazu gehören unter anderem Frauen mit kleinen Kindern, alte oder kranke Menschen – auf einem sicheren und legalen Weg in die Schweiz einreisen und hier Schutz erhalten sollen. Trotz des Bundesratsentscheids bleiben Resettlement-Einreisen bis auf Weiteres sistiert. HEKS fordert, dass diese sobald wie möglich wieder aufgenommen werden.
Seit vielen Jahrzehnten ist das Resettlement – also die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Geflüchteter direkt aus einer Krisenregion – Teil der Schweizer Flüchtlingspolitik. Die Schweiz arbeitet dabei eng mit dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) zusammen. Dieses ist vor Ort für die Auswahl der Schutzsuchenden zuständig. Dabei gelten strenge Kriterien und ausgewählt werden nur Personen, deren Flüchtlingsstatus bereits anerkannt ist.
Seit 2020 hat die Schweiz im Schnitt rund 800 Geflüchtete pro Jahr via Resettlement aufgenommen. In absoluten Zahlen ist die Bedeutung dieser Resettlement-Kontingente für das Schweizer Asylsystem überschaubar: Im Vergleich zu den rund 24'000 Asylgesuchen, die 2022 in der Schweiz gestellt wurden, ist 800 keine besonders hohe Zahl. Gross ist allerdings die humanitäre Bedeutung des Resettlement-Programmes: Es ist einer der wenigen noch verbleibenden Wege, über die besonders schutzbedürftige Menschen legal und sicher in die Schweiz einreisen und hier Schutz finden können.

Alessandro Penso