Stellungnahme vom 20. Juni 2023

Sichere Fluchtwege: Schweiz hält an Resettlement-Programm fest

Der Bundesrat hat letzte Woche entschieden, dass sich die Schweiz auch 2024 und 2025 am Resettlement Programm des UNHCR beteiligt. HEKS begrüsst diesen wichtigen Grundsatzentscheid. Er bedeutet, dass in den nächsten zwei Jahren bis zu 1600 besonders schutzbedürftige Geflüchtete – dazu gehören unter anderem Frauen mit kleinen Kindern, alte oder kranke Menschen – auf einem sicheren und legalen Weg in die Schweiz einreisen und hier Schutz erhalten sollen. Trotz des Bundesratsentscheids bleiben Resettlement-Einreisen bis auf Weiteres sistiert. HEKS fordert, dass diese sobald wie möglich wieder aufgenommen werden. 

Seit vielen Jahrzehnten ist das Resettlement – also die Aufnahme besonders schutzbedürftiger Geflüchteter direkt aus einer Krisenregion – Teil der Schweizer Flüchtlingspolitik. Die Schweiz arbeitet dabei eng mit dem UN-Hochkommissariat für Flüchtlinge (UNHCR) zusammen. Dieses ist vor Ort für die Auswahl der Schutzsuchenden zuständig. Dabei gelten strenge Kriterien und ausgewählt werden nur Personen, deren Flüchtlingsstatus bereits anerkannt ist. 
 
Seit 2020 hat die Schweiz im Schnitt rund 800 Geflüchtete pro Jahr via Resettlement aufgenommen. In absoluten Zahlen ist die Bedeutung dieser Resettlement-Kontingente für das Schweizer Asylsystem überschaubar: Im Vergleich zu den rund 24'000 Asylgesuchen, die 2022 in der Schweiz gestellt wurden, ist 800 keine besonders hohe Zahl. Gross ist allerdings die humanitäre Bedeutung des Resettlement-Programmes: Es ist einer der wenigen noch verbleibenden Wege, über die besonders schutzbedürftige Menschen legal und sicher in die Schweiz einreisen und hier Schutz finden können. 
Geflüchtete Frau steigt aus einem Flugzeug
Alessandro Penso

Sichere Fluchtwege retten Leben

Weltweit sind heute über 110 Millionen Menschen aus ihrer Heimat vertrieben. Der grösste Teil von ihnen lebt unter unwürdigen Bedingungen in Ländern, die überfordert sind, diesen Menschen Schutz zu bieten. Oft sind es die Schwächsten, die keine Möglichkeit haben, ein sicheres Land zu erreichen und dort um Asyl zu ersuchen. Bereits 2018 forderte HEKS deshalb mit einer Petition, dass die Schweiz ihre humanitäre Verpflichtung wahrnimmt und die legalen Zugangswege in die Schweiz – wie etwa das UNHCR-Resettlement-Programm – deutlich ausbaut. Denn sichere und legale Fluchtwege retten Leben. 

Trotzdem entschied der Bundesrat im November 2022, Resettlement-Einreisen in die Schweiz ab April 2023 temporär zu stoppen. Die Belastung im Asylwesen sei zu hoch, die Unterbringungs- und Betreuungssituation in den Kantonen zu angespannt. Tatsächlich ist die Schweiz momentan mit einer hohen Anzahl Asylgesuche und den zusätzlich über 65'000 Geflüchteten aus der Ukraine mit Schutzstatus S stark herausgefordert. Dies gilt es zu anerkennen. Doch angesichts der weltweiten Not von geflüchteten Menschen ist HEKS überzeugt, dass die Schweiz mehr tun kann und muss. 

Zum Flüchtlingsschutz verpflichtet

Die Schweiz kann weitere Ressourcen zur Verfügung stellen und in den Aufbau der notwendigen Infrastrukturen investieren. Auch der Miteinbezug der Zivilgesellschaft könnte gestärkt werden und dadurch die öffentlichen Strukturen entlasten– zum Beispiel über die im Zusammenhang mit dem Ukrainekrieg bereits erprobte private Unterbringung von Geflüchteten. Die Schweiz mit ihrer langen humanitären Tradition kann auch heute eine Vorbildfunktion im Flüchtlingsschutz übernehmen. HEKS fordert deshalb, dass die Schweiz die gegenwärtige Sistierung von Resettlement-Einreisen in Absprache mit den Kantonen sobald als möglich aufhebt. Darüber hinaus sollen nicht genutzte Kontingente aus früheren Jahren auf das Folgeprogramm 2024/2025 übertragen werden.
 
Fürs Erste ist HEKS jedoch erfreut über der Grundsatzentscheid des Bundesrates zum Resettlement-Programm 2024/25. Er ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung und ein deutliches Bekenntnis: Geflüchteten Schutz zu gewähren, ist nicht eine nette Geste, sondern eine humanitäre Verpflichtung.
 
Samuel Berner
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