Menschenrechte gelten auch für Konzerne - Konzernverantwortung
Meinrad Schade/HEKS
Fokus Konzernverantwortung

Menschenrechte gelten auch für Konzerne

Konzernverantwortung

Zwangsumsiedlungen, unmenschliche Arbeitsbedingungen, Kinderarbeit: Immer wieder verletzen globale Konzerne die Menschenrechte und schädigen die Umwelt. Um dies zu verhindern, muss auf die wirtschaftliche Globalisierung auch eine Globalisierung der Verantwortung folgen. Seit 2011 besteht ein internationaler Konsens, dass die Menschenrechte nicht alleine in der Verantwortung der Staaten liegen, sondern dass auch globale Unternehmen, ihre Töchter und Zulieferer die Menschenrechte achten und einhalten müssen.

2011 hat der Uno-Menschenrechtsrat einstimmig die Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte verabschiedet. Darin werden zum ersten Mal globale Standards festgelegt, die Menschenrechtsverletzungen und Umweltverschmutzungen durch Konzerne verhindern sollen. Sie sind das Resultat eines mehrjährigen Prozesses, an dem Regierungen, Wirtschaftsfachleute sowie Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen beteiligt waren. Kernstück ist eine rechtlich verbindliche Sorgfaltsprüfung: Konzerne müssen Menschenrechtsrisiken im Rahmen ihrer Tätigkeiten identifizieren, dagegen Massnahmen ergreifen, den Erfolg der Massnahmen überprüfen und öffentlich darüber kommunizieren. In der Schweiz haben die Konzerne bislang kaum etwas davon umgesetzt, wie eine Studie von Brot für alle zeigt.

Das fordert HEKS

HEKS setzt sich dafür ein, dass Konzerne ihre Verantwortung für Menschen und Umwelt in allen Ländern wahrnehmen, in denen sie tätig sind. Grundlage dafür ist eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung.

  • Globale Geschäfte – globale Verantwortung: Konzerne müssen Menschenrechte und Umweltschutzbestimmungen in allen Ländern einhalten, in denen sie tätig sind. Und sie müssen dasselbe auch von ihren Zulieferern oder anderen Geschäftspartnern fordern.
  • Eine verbindliche Sorgfaltsprüfung: Auch die Schweiz hat die Uno-Leitprinzipien 2011 unterzeichnet. Deshalb ist sie gefordert, ihre  Verantwortung wahrzunehmen und eine verbindliche menschenrechtliche Sorgfaltsprüfung für Konzerne einzuführen. Denn nur Konzerne, die ihren Einfluss auf Menschen und Umwelt kennen, können Schlimmes verhindern.
  • Betroffene müssen zu ihrem Recht kommen: Gemeinschaften, deren fundamentale Rechte durch die Tätigkeiten globaler Konzerne verletzt wurden, müssen eine Möglichkeit haben, Klage zu erheben.

Fallstudien

Das tut HEKS

Im Norden

  • HEKS setzt sich als Teil einer breiten zivilgesellschaftlichen Koalition für eine gesetzlich verankerte  Sorgfaltsprüfung für Schweizer Konzerne ein.
  • Mit Berichten über Menschenrechtsverletzungen durch Schweizer Konzerne und mit Kampagnen, z.B. zu Missständen in der Rohstoffbranche oder in der IT-Industrie, zeigt HEKS Öffentlichkeit, Parlament und Bundesrat die Notwendigkeit auf, Menschenrechte auch für Konzerne verbindlich zu machen. Dass nur die wenigsten ihre Verantwortung freiwillig wahrnehmen, zeigt eine Studie von Brot für alle zur Menschenrechtspolitik der 200 grössten Schweizer Konzerne. Lesen Sie die Studie

Im Süden

  • HEKS bringt Menschenrechtsverletzungen durch Schweizer Konzerne ans Licht
  • HEKS unterstützt Partnerorganisationen, die sich im Süden für die Menschenrechte einsetzen und diese gegenüber Konzernen und Regierungen verteidigen.
  • HEKS unterstützt verschiedene Multistakeholder-Initiativen, die sich für die faire Produktion von Textilien, IT-Produkten, Teppichen oder Lebensmitteln einsetzen und aufzeigen, wie eine fortschrittliche menschenrechtliche Sorgfaltspflicht aussehen kann.

Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung.

Ihre Spende wird im Kleinen Grosses bewirken!

CHF
80
für die juristische Begleitung beim Kampf um Land.
CHF
100
unterstützen eine Kleinbäuerin beim Erwerb von Landtiteln.
CHF
350
schützen ein Dorf vor Erosion und machen Land fruchtbar.
CHF
Bestimmen Sie selbst, wieviel Sie spenden möchten.
Ich spende für: