Medienmitteilung vom 13. Dezember 2022
HEKS-Beschwerde führt zu Erleichterung im Familiennachzug
In der Schweiz konnten geflüchtete Menschen mit einer vorläufigen Aufnahme bisher ihre Familienangehörigen frühestens nach einer Wartefrist von drei Jahren nachziehen. Dank der Beschwerde von HEKS hat das Bundesverwaltungsgericht nun seine Rechtsprechung angepasst: Ab sofort muss bereits vor Ablauf der dreijährigen Wartefrist das Recht auf Familie im Einzelfall abgewogen werden.