Kontaktstelle für Zwangsmassnahmenbetroffene
Kanton Basel-Stadt

Menschen, die keinen Aufenthaltsstatus in der Schweiz haben, riskieren einen Haftaufenthalt in einem Ausschaffungsgefängnis. Mit der Ausschaffungshaft will der Schweizer Staat verhindern, dass sie untertauchen und will damit sicherstellen, dass er sie in ihr Heimatland zurückschaffen kann. Sie sind also nicht inhaftiert als Folge krimineller Handlungen.
HEKS betreibt im Ausschaffungsgefängnis Basel eine Kontaktstelle für die Beratung und den rechtlichen Beistand von Menschen, die von Zwangsmassnahmen betroffen sind. Die Kontaktstelle bietet kompetente Informationsarbeit an und, falls nötig, einen rechtlichen Beistand oder die Vermittlung eines Anwalts.
Oft sind Menschen in Ausschaffungshaft über die Bedingungen und die Dauer ihrer Haft ungenügend aufgeklärt. Viele wissen nicht genau, weshalb sie inhaftiert sind, wie lange die Haft dauern kann und dass sie etwa die Möglichkeit haben, nach Ablauf eines Monats ein Haftentlassungsgesuch zu stellen.
Die Kontaktstelle informiert sie transparent und ist darauf bedacht, dass die Rechtmässigkeit des behördlichen Vorgehens und der Haftbedingungen kontrolliert werden. Das Projekt setzt sich zudem für eine angemessene Perspektivenberatung im Hinblick auf die Rückkehr ins Heimatland ein und ist für eine Weiterleitung der Person an ein entsprechendes Rückkehrprogramm besorgt.
- HEKS-Nummer: 520.019
- Projektsumme 2012: CHF 75 000.-
- Unterstützt durch: Kantonalkirchen der Kantone Basel-Stadt und Baselland, fondia Stiftung zur Förderung der Gemeindediakonie
Mit einer Spende von 150 Franken kann ein Ausschaffungshäftling in Haft beraten werden.
Kontaktstelle für Zwangsmassnahmenbetroffene
c/o ES-BAS
Freiburgerstrasse 66
CH-4057 Basel
Tel.: +41 61 631 26 45
Fax: +41 61 631 26 46
Mobile: +41 78 878 76 62
E-Mail: KontaktstelleZM@bas-basel.ch
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